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Theoretische Zugänge und deren historische Implikationen anhand eines konkreten Werdensprozesses in Ghana.

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Das Konzept "Rechtspluralismus" Seite 7 von 19 Beschlüsse kennzeichnen Ehrlich's Verständnis für Rechtsfindung innerhalb bestimmter Sozietäten. Recht entsteht in der Prozedur des Rechtsprozesses und geht diesem nicht durch bereits festgeschriebene Gesetze voraus.2 Für Ehrlich ist die innere Ordnung einer Gesellschaft zugleich die grundlegendste Form von Recht. Dies setzt voraus, dass jedes Mitglied einer bestimmten Gesellschaft (aufgrund seiner Sozialisation in derselben) ein eigenes (und auch kollektiv anwendbares) "Rechtsverständnis" entwickeln und im Rechtsprozess in Eigenverantwortung einbringen kann, was nicht bedeuten muss, dass selbiges Mitglied dabei eine Vorstellung von der (z.B. für viele Mitteleuropäer selbstver- ständlichen) abstrakten Kategorie des "Rechts" benötigt [siehe dazu mehr im Kapitel über die Bulsa in Ghana, weiter unten und vgl. mit Fußnote 6, bzw. Kuppe (2001:63)].     Die soziale Entität, in der solch eine Ordnung von allen ihren Mitgliedern aufgrund beliebiger Grundlagen (oder Quellen, z.B. moralischen Normen, göttlichen Autoritäten, etc.) anerkannt bzw. angestrebt wird, wird von Ehrlich (bei Griffith 1986:25) als "association", oder, in Deutsch, als "Genossenschaft" bezeichnet. Als zentrale Eigenschaft solch einer "Genossenschaft" wird Reziprozität angeführt, die dafür sorgen sollte die innere Ordnung zu bewahren. Viele späteren Entwicklungen gingen von Ehrlich's theoretischen Betrachtungen des Rechts aus, wie auch die folgend beschriebene.   Moore's "semi-autonomous social fields": Ohne Mensch(en) kein Recht. Ohne Sozialorganisation kein Recht. Die soziale Struktur einer Gesellschaft ist Spiegel für ihre rechtliche Organisationsform. Diese Erkenntnisse könnten von allen vier der bisher erwähnten WissenschaftlerInnen stammen und in gewisser Weise tun sie das auch. Sally Moore fand eine Möglichkeit den dynamischen Charakter des Rechts mit jenem einer eben nicht notwendigerweise als starr (vgl. im Gegenteil dazu Smith, aber auch Ehrlich), sowie nicht notwendigerweise als hierarchisch (vgl. im Gegenteil dazu Pospisil) verstandenen sozialen Gruppe (sie verwendet den Begriff "corporate group") gewinnbringend zu verquicken und erhielt als Ergebnis den theoretischen Begriff des "semi-autonomous social fields", innerhalb dessen diese einzelnen Gruppen nebeneinander, übereinander und ineinander vermengt oder getrennt bestehen können. Dieser Beitrag hält dem Vergleich mit der sozialen Realität einer
  
Werke, 11 Bde., Bd.3, Zur Rechtslehre und Sittenlehre I.
von Johann Gottlieb Fichte,
Immanuel Hermann Fichte
Siehe auch:
Werke, 11 Bde., Bd.1, Zur theoretische...
Johann Gottlieb Fichte: Grundlage des N...
Werke, 11 Bde., Bd.4, Zur Rechtslehre...
Werke, 11 Bde., Bd.5, Zur Religionsphi...
Werke, 11 Bde., Bd.6, Zur Politik und...
Werke, 11 Bde., Bd.2, Zur theoretische...
 
   
 
     
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