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Das Konzept "Rechtspluralismus"
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"legal level". Offensichtlich steht die eher starre Art der Beschreibung einer zwar
beliebigen, wohl aber hierarchisch aufgebauten Sozietät in Zusammenhang mit
einer zentralistischen Sichtweise (die höchste "Rechtsstufe" ist der alles
inkludierende (oftmals fiktive, soll heißen, gar nicht vorhandene) "Staat"), was
dieser Konzeption auch einiges an Kritik einbrachte. Trotzdem wird bereits beim
Modell der "legal levels" dem Aspekt der Vielfalt der Rechtsräume, im Rahmen
einer hierarchisch aufgebauten Gesellschaftsstruktur, Rechnung getragen.
Smith's "corporations":
Ein weniger hierarchisches aber nicht wesentlich unbeweglicheres Bild einer
komplexen Sozietät entwarf Smith mit seiner Analyse über "corporations". Recht
ist der interne Regulierungsmechanismus einer jeweiligen "corporation", die sich
durch ein gemeinsames, gesellschaftspolitisches "Etikett" definiert. Als Beispiele
werden hier, z.B. "the Roman Catholic Church, Bushman bands, the dominant
caste of an Indian village, an African lineage, the American Medical Association,
medieval guilds," usw. angeführt (Griffiths 1986:18f). Eine "corporation" ist also
der kleinste Rahmen in welchem "Politik" gemacht wird. Durch die Vielheit jener
ergibt sich (als Folge) Rechtsvielfalt. Ein Individuum bezieht seinen Rechtsstatus
durch Zugehörigkeit zu mindestens einer "corporation". Das Zusammenspiel aller
"corporations" innerhalb einer Sozietät ergibt einen "socio-legal pluralism". Auch
hier ist die zentralistische Tendenz in der Betrachtungsart zu erkennen.
"corporations" sind starre Teile einer sozialen Gesamtheit und ihr Zusammenspiel
ist an bestimmte einheitliche Regeln bzw. Grenzen gebunden. Es kann also auch
(wie bei Pospisil) zu hierarchisch angeordneten Strukturen kommen, muss aber
nicht.
Ehrlich's "living law":
Ehrlich wählt einen gänzlich anderen Zugang. Für ihn steht nicht die soziale
Organisation einer Gesellschaft im Vordergrund der Betrachtung, sondern rein die
Aufgaben, Eigenschaften und das (Selbst-)Verständnis von Recht in einer
solchen. Recht hat für ihn einen beweglichen, dynamischen, offenen Charakter.
Es "lebt" und hat sich immer wieder neuen Situationen anzupassen. Diese
Herangehensweise stellt eine deutliche Gegenposition zum Rechtspositivismus
dar. Nicht starre (legale) Normen, sondern situationsbedingt bewegliche (legitime)
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