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Theoretische Zugänge und deren historische Implikationen anhand eines konkreten Werdensprozesses in Ghana.

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Das Konzept "Rechtspluralismus" Seite 5 von 19 Staatsgebildes gibt es eben nicht nur eine Meinung wie Recht zu passieren hat, bzw. wie es zu sprechen ist. Recht ist nicht Sache der Rechtsgelehrten allein, nicht Sache des Staats und dessen Dienern, sondern Recht passiert in vielerlei Situationen des täglichen Lebens. Natürlich besteht in einem Rechtsstaat immer die Möglichkeit etwaige Streitigkeiten in den "staatlichen" Raum zu bringen um dadurch einen Rechtsprozess einzuleiten. Diese Möglichkeit wird aber bei weitem (und wozu auch) nicht immer zur Anwendung gebracht. Es wird ohne staatliche Autorität entschieden was rechtens ist, vielleicht aufgrund der Vernunft, vielleicht aufgrund eines göttlichen Urteils, oder einer Vorsehung, vielleicht aufgrund diverser tradierter moralischer Normen. Diese Vielheit der Rechtsverständnisse, diese Vielheit der Quellen für diese Verständnisse ist die Ursache und formgebende Kraft für jegliche Ausbildung rechtspluralistischer Systeme. Diese Vielheit gilt es anerzuerkennen und zu analysieren um dem Phänomen des Rechtspluralismus auf die Spur kommen zu können. Deswegen auch das Zitat am Anfang dieses Absatzes, deswegen auch der Artikel von John Griffiths. Zwei Fragen ergeben sich (hier für mich) direkt aus der Anerkennung verschiedener Rechtsauffassungen: Wie stellt sie sich diese Rechtsvielheit innerhalb einer Gesellschaft dar? [siehe dazu den Rest dieses Kapitels] Wie kann man mit dieser Vielheit umgehen? [siehe dazu den Rest dieser Arbeit]   Eine beträchtliche Zahl an rechtsanthropologisch interessierten Wissenschaftler- Innen versuchte Rechtsvielheit innerhalb bestimmter (komplexer) Gesellschaften analytisch festzumachen. In dem bereits erwähnten Artikel von John Griffiths werden einige Ergebnisse solcher Versuche dargestellt. Diese sein hier, in wesentlich gekürzter Form wiedergegeben. Pospisil's "legal levels": Für Pospisil ist ein hierarchisch aufgebautes Sozialsystem Ausgangspunkt seiner Überlegungen. Innerhalb dieser hierarchischen Struktur ergeben sich je nach Zugehörigkeit zu einer bestimmten Subgruppe (als Beispiele werden von Griffith (1986:16) z.B. "family, lineage, community" und "political confederacy" angeführt) verschiedene soziale und dadurch auch rechtliche Kompetenzen. Bestimmte Subgruppen (z.B. alle Familien) sind als gleichwertig zu betrachten. Sie befinden sich auf der gleichen, gesellschaftlichen (Rechts-)Stufe und bilden dadurch ein
  
Die Effektivität von Recht als Rechtsproblem
von Brun-Otto Bryde
Sonstige Artikel:
Hotels - Interior Structures
Europa-Recht: Europäische Union (EUV/AEUV), Charta der Grundrechte, Gerichtsbarkeit, Europarat-Satzung, EMRK, Begleitgesetze
300 Fragen zum Aquarium: Kompaktes Wissen von A bis Z (Der große GU Kompass)
 
   
 
     
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