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Theoretische Zugänge und deren historische Implikationen anhand eines konkreten Werdensprozesses in Ghana.

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ISBN: 3050041641   ISBN: 3050041641   ISBN: 3050041641   ISBN: 3050041641 
 
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Das Konzept "Rechtspluralismus" Seite 4 von 19 horizont. Diese Tendenz ist mehrfach zu begründen. Zum ersten wurde im Seminar, durch die Arbeit von Christine Maisel-Schulz, ohnehin bereits eine konkrete, regionale, afrikanische Rechtspraxis (im Fallbeispiel Botswana) mitsamt ihren positiven wie negativen Eigenschaften vorgestellt.1 In dieser, hier vorliegenden Arbeit soll zwar ähnliches, einen anderen afrikanischen Staat, nämlich Ghana, betreffend geschehen, allerdings beschränkt sich die Beschreibung vorwiegend auf wesentlichste Informationen, welche Einblick in die Entstehung und auch Ideologie regionaler Rechtssysteme ermöglichen soll. Vor allem die Ideologie, also die Idee welche hinter der Praxis steckt, sollte dabei besondere Beachtung finden. Zum zweiten ergaben sich während und auch nach dem Referatstermin einige erweiternde Fragen, die ein breiter angelegtes Untersuchungsfeld notwendig machten. Diese Arbeit möchte versuchen zumindest einigen dieser Fragen nachzukommen. So werden im letzten Teil (im Seminar ausgeblendete) rechtspluralistische Systeme Südamerikas vorgestellt. Auch auf Fragen der nicht immer eindeutigen örtlichen bzw. personellen Zuständigkeitsbereiche verschiedener Rechtssysteme soll, zumindest in Ansätzen, eingegangen werden. 2. Was Recht ist, ist recht? 2.1 Ein Recht für alle?   "Legal pluralism is the fact. Legal centralism is a myth, an ideal, a claim, an illusion" (Griffiths 1986:4). In einem komplexen sozialen Feld, z.B. einem Staat ist eine Sichtweise, von manchen bewusst inszeniert, von manchen unbewusst mitgetragen die vorherrschende: ein (souveräner) Staat, eine Verfassung, ein Rechtssystem, eine Rechtsauffassung. In seinem Artikel macht John Griffiths auf die Eindimensionalität dieser (monistischen) Sichtweise aufmerksam, der selbst die rechtsanthropologische Forschung nur allzu oft anhing und nach wie vor gern anhängt. Er weist darauf hin, dass es sich bei einem einheitlichen Rechtssystem bestenfalls um ein vorherrschendes, staatlich legalisiertes und öffentlich (zumeist mehrheitlich) legitimiertes juristisches System handelt, welches auf einer, vielen StaatsbürgerInnen gemeinsamen Auffassung von Recht bzw. Gerechtigkeit beruhen sollte. Der Anspruch der Einhelligkeit, kann, wiewohl er von der Staatsseite her (mit Staatsgewalt) eingefordert wird, oft der realen Verschiedenheit im Zugang zum Thema des Rechts, zum Thema der Gerechtigkeit, nicht standhalten. Innerhalb eines
  
G. W. F. Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts
von Ludwig Siep
Siehe auch:
Werke in 20 Bänden mit Registerband:...
Die Philosophie des Rechts: Vorlesung...
Leiden an Unbestimmtheit: Eine Reaktualisierung...
Immanuel Kant: Metaphysische Anfangsgründe der...
G. W. F. Hegel: Wissenschaft der Logik
Hegel-Handbuch: Leben - Werk - Schule. Sonder...
 
   
 
     
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