Title:

Theoretische Zugänge und deren historische Implikationen anhand eines konkreten Werdensprozesses in Ghana.

Home
deutsch
  
ISBN: 3540528725   ISBN: 3540528725   ISBN: 3540528725   ISBN: 3540528725 
 
|<< First     < Previous     Index     Next >     Last >>|
  Wir empfehlen:       
 

Das Konzept "Rechtspluralismus" Seite 18 von 19 Miteinander möglich. Wenn wir uns gemeinsam, im gleichberechtigten, vielstimmigen Diskurs um Gerechtigkeit bemühen, so wird mit Sicherheit auch dem Recht genüge getan sein.   _________________ Anhang: Fußnoten: 1 Zur Einsichtnahme in sämtliche (abgegebene) Seminararbeiten steht die Homepage des Seminarleiters zur Verfügung, unter: http://mailbox.univie.ac.at/franz.martin.wimmer/sepsarb.html [2002.04.01] 2 Ehrlich ist damit sicher als einer der "Vordenker" der, später v.a. von Habermas (z.B.1992) etablierten, Diskurstheorie des Rechts zu bezeichnen. 3 Vertiefend und kritisch zur "Universalisierbarkeit", bzw. zu früheren Ansätzen der Diskurstheorie: Linkenbach, Antje:   1986 Opake Gestalten des Denkens. Jürgen Habermas und die Rationalität fremder Lebensformen. München: Wilhelm Fink. 4 Dies geschieht in Anlehnung an die Artikel von Rüdiger Schott (1980 bzw. 1985).   Zum Thema Rechtspluralismus in Ghana allgemeiner ("chief-state-relations"), siehe Ray (1996) 5 Zitiert (auch) im Handout und in der Seminararbeit von Christine Maisel-Schulz: http://mailbox.univie.ac.at/franz.martin.wimmer/se0102semarb.html [2002.04.01] Adresse der besagten, kanadischen Internetseite: http://www.uottawa.ca/world-legal-systems/eng-civil.htm [2002.04.01] 6 Vgl. Kuppe 2001:61f. Im Artikel sind - hier ergänzend erwähnt - drei, oftmals in der Literatur genannte, "typische" Eigenschaften indigener Rechtssysteme angeführt: (Kuppe 2001:63) "Wir haben es nicht mit einem indigenen Rechtssystem zu tun, sondern alleine im lateinamerikanischen Raum mit vielen hunderten. Dennoch werden in der Literatur bestimmte charakteristische Gemeinsamkeiten dieser Rechtssysteme betont, die sie vom westlichen Recht unterscheiden: 1. Reziprozität und Konsens prägen sowohl die Beziehungen von Angehörigen dieser Rechtsgemeinschaften ganz allgemein wie auch die Ausübung von Autorität; 2. Konflikte werden auf Grund diskursiver Partizipation aller Betroffenen, nicht - primär - auf Grundlage abstrakt angewandter Normen entschieden; 3. Recht ist nicht deutlich als gesellschaftliches Subsystem ausdifferenziert, sondern mit der indigenen Weltanschauung verflochten, in welcher Mensch-Natur-Kosmos normativ verbunden sind." V.a. zu 1. und 2., vgl. mit Zips (1998), v. a. zu 3., vgl. mit Schott (1980 bzw. 1985). 7 Die jeweils relevanten Verfassungsartikel sind ebenfalls im Artikel tabellarisch angeführt (Kuppe 2001:66). Bibliographie: Griffiths, John 1986    What is Legal Pluralism? In: Journal of Legal Pluralism and Unofficial Law,   Vol. 24, S. 1-56.
  
Methodenlehre der Rechtswissenschaft (Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft / Abteilung Rechtswissenschaft)
Siehe auch:
Theorie der juristischen Argumentation: Die Theo...
Juristische Methodenlehre: Eine Einführung
Die Feststellung
von Lücken im Gesetz
Karl Larenz - Methodenlehre und Philosophie des...
Einführung in das juristische Denken
Pädagogische Briefe an einen jungen Verfassungs...
 
   
 
     
|<< First     < Previous     Index     Next >     Last >>| 

Back to the topic site:
StudyPaper.com/Startseite/Gesellschaft/Politik

External Links to this site are permitted without prior consent.
   
  Home  |  deutsch  |  Set bookmark  |  Send a friend a link  |  Copyright ©  |  Impressum