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Das Konzept "Rechtspluralismus"
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indigenen Jurisdiktion geführt hat, hängt [...] mit dem Postulat zusammen,
dass jeder nach normativen Grundsätzen beurteilt werden soll, die seinem
kulturellen Hintergrund entsprechen." Es braucht also einen eindeutigen
kulturellen Hintergrund um Recht zu sprechen. Im Artikel wir nicht weiter auf
diesen Begriff eingegangen, es wird also vermutlich angenommen, dass jedes
menschliche Individuum einen solchen eindeutigen, kulturellen Hintergrund
besitzt, nach welchem es, seinem (individuellen) Handeln entsprechend,
bewertet werden kann.
Zu (2): Örtliche Zuständigkeit
Nahe an die Debatte um die personelle Zuständigkeit indigener
Rechtssprechung ist jene um die örtliche geknüpft. In den fünf besagten
Verfassungen wird die rechtliche Autorität einer bestimmten ethnischen
Gruppe zumeist mit deren örtlicher Ausbreitung in Zusammenhang gebracht.
Das Ergebnis dieser Entwicklung sind regionale, also örtlich begrenzte
Rechtssysteme, die keinen Einfluss auf rechtliche Entscheidungen über
Angehörige der eigenen ethnischen Gruppe haben, die sich nicht (mehr) in der
unmittelbaren regionalen Umgebung der traditionellen Autoritäten befinden.
Kuppe argumentiert, im Sinne einer Aufwertung der indigenen Autoritäten für
einen verbindlichen Charakter der einzelnen rechtlichen Subsysteme, indem
er (2001:73), wie folgt, ausführt: "Die Anerkennung der rechtsprechenden
Funktion der indigenen Autoritäten bezweckt gerade deren Aufwertung zu
einer dem staatlichen Rechtsprechsystem gleichwertigen öffentlichen Instanz.
Wesensmerkmal von Rechtsprechinstanzen ist nun gerade deren
Verbindlichkeit. Die fehlende Zuerkennung des obligatorischen Charakters an
die Jurisdiktionsinstanzen der indigenen Völker würde also nicht der
Grundidee einer Aufwertung dieser Völker innerhalb eines pluriethnischen
Staates entsprechen." Diese Verbindlichkeit würde dann an keinerlei örtliche
Schranken gebunden sein, allenfalls an administrative, nämlich dann, wenn
indigene Autoritäten bestimmte Rechtsfälle aufgrund des (wegen der örtlichen
Entfernung) zu großen Aufwandes nicht übernehmen können.
Wesentlich bei der Etablierung besagter Koordinierungsgesetze wird die
Partizipation der indigenen Bevölkerung sein. Außerdem schlägt Kuppe in seinem
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