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Theoretische Zugänge und deren historische Implikationen anhand eines konkreten Werdensprozesses in Ghana.

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Das Konzept "Rechtspluralismus" Seite 11 von 19 Anspruch wird jedoch oftmals verschieden (als z.B. in Europa) eingelöst. Bekräftigend dazu noch einmal Zips (1998:210): Exemplarisch läßt sich in diesem Zusammenhang - im Sinne einer argumentativen Meinungs- und Willensbildung - auf prozedurale Formen der Streitbeilegung und Konfliktbereinigung, die diskursive Begründung von Rechtsgeltung, den "Kommunalismus" im Bereich des Landrechts, die Balance der Kräfte (zwischen den Geschlechtern, den Altersgruppen und den Verwandtschaftsverbänden), institutionalisiert in einem System von "checks and balances" für politische und rechtliche Entscheidungsfindungsprozesse, sowie die konsensualen Begriffe von Gerechtigkeit bei den genannten Gesellschaften verweisen."   3. Viele Rechte für Ghana   Die "Rechtsgeschichte" Ghanas ist, wie jene vieler anderer afrikanischer (und auch nicht afrikanischer) Staaten, von der Kolonialpolitik eines europäischen Staates (in diesem Fall England) wesentlich mitgeprägt (worden) und wird gern chronologisch in drei Perioden geteilt: in die "vorkoloniale" (bis 1874), die "koloniale" (von 1874 bis 1957) und jene des unabhängigen Nationalstaats Ghana (ab 1957). Anhand der kleinen (ca. 60.000 Personen umfassenden), im Norden Ghanas beheimateten ethnischen Gruppe, der Bulsa, möchte ich in groben Zügen diese drei geschichtlichen Phasen und die mit ihnen zusammenhängenden Veränderungen im Rechtssystem aufarbeiten.4   Vorkolonial: Die Bulsa kannten seit jeher zwei unterschiedliche Quellen für religiöse und dadurch rechtliche Autorität. Die "elders" waren für die innere Ordnung eines Clans verantwortlich und bezogen ihren Machtanspruch aus der geheiligten Tradition ihrer Vorfahren. Sie hatten die Möglichkeit (innerhalb des Clans) über das Leben und den Tod von Missetätern ("wrongdoers") zu entscheiden. Die zweite Quelle für rechtliche Autorität war die sogenannte "Earth". Earth wurde in speziellen Schreinen aufbewahrt und verehrt. Streitende Parteien suchten bei ihr Zuflucht, um Ruhe und eine gemeinsame Lösung des Konflikts
  
Werke, 11 Bde., Bd.3, Zur Rechtslehre und Sittenlehre I.
von Johann Gottlieb Fichte,
Immanuel Hermann Fichte
Siehe auch:
Werke, 11 Bde., Bd.1, Zur theoretische...
Johann Gottlieb Fichte: Grundlage des N...
Werke, 11 Bde., Bd.4, Zur Rechtslehre...
Werke, 11 Bde., Bd.5, Zur Religionsphi...
Werke, 11 Bde., Bd.6, Zur Politik und...
Werke, 11 Bde., Bd.2, Zur theoretische...
 
   
 
     
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